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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist die Unterlagenlage der Wohnungseigentümergemeinschaft ein wichtiges Thema. Was vorliegt und was fehlt, hat direkten Einfluss darauf, wie reibungslos Besichtigungen, Finanzierungsprüfungen und Notartermin ablaufen können.

Was ich vor dem ETW-Verkauf durchsehe

Eine Eigentumswohnung ist ein Anteil an einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Neben dem Grundbuchauszug und dem Energieausweis werden für den Verkauf häufig WEG-bezogene Unterlagen benötigt.

Häufig benötigt werden unter anderem die Teilungserklärung, vorhandene Nachträge, aktuelle Wirtschaftspläne und Abrechnungen sowie Protokolle jüngerer Eigentümerversammlungen. Welche Unterlagen eine Bank im Einzelfall verlangt, kann variieren.

Typische Fragen im Verkaufsprozess

Käufer und Banken interessieren sich häufig für offene Sonderumlagen, geplante oder beschlossene größere Maßnahmen, die Höhe der Erhaltungsrücklage, häufig noch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet, und die Dokumentation von Sondernutzungsrechten. Diese Fragen lassen sich einfacher beantworten, wenn die Unterlagen zu Beginn zusammengestellt wurden.

Was ich konkret tue

Ich sehe die vorhandenen Unterlagen auf Verkaufsrelevanz durch. Was auffällig oder unvollständig wirkt, bespreche ich mit dem Eigentümer. Rechtliche Fragen zur Teilungserklärung oder Beschlusslage beantworte ich nicht. Dafür sollten entsprechend qualifizierte rechtliche Berater hinzugezogen werden.

Lage, Zustand und Käufergruppe

Neben den Unterlagen spielen Lage, Stockwerk, Grundriss, Zustand und energetisches Niveau eine Rolle für den erzielbaren Preis und die Käufergruppe. Ich erläutere, wie ich diese Faktoren im konkreten Fall einordne.

Haben Sie Fragen zur Vorbereitung Ihres Wohnungsverkaufs? →

Fachartikel: Teilungserklärung →

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