Immobilienarten
Grundstücke
Beim Grundstücksverkauf ist die Ausgangslage häufig komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Was im Grundbuch steht, was im Liegenschaftskataster erfasst ist, was planungsrechtlich zulässig wäre und was tatsächlich erschlossen ist – das sind verschiedene Fragen mit verschiedenen Quellen.
Grundbuch, Liegenschaftskataster und andere Quellen
Das Grundbuch weist insbesondere Eigentum sowie dort eingetragene Rechte, Belastungen und Beschränkungen aus – nicht die Bebaubarkeit. Ein Baulastenverzeichnis führt zusätzlich baulastbezogene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch erscheinen.
Das Liegenschaftskataster zeigt Flurstücke, Grenzen und katastermäßige Nutzungsangaben. Welche Teilflächen planungsrechtlich bebaubar sind, ergibt sich daraus nicht automatisch. Bebaubarkeit und planungsrechtliche Zulässigkeit ergeben sich aus anderen Quellen, insbesondere Bebauungsplänen und dem Baurecht.
Flurstücke
Ein Grundstück kann aus mehreren Flurstücken bestehen, die unterschiedliche Nutzungsarten aufweisen können. Was Eigentümer als ihr Grundstück nutzen, muss nicht vollständig deckungsgleich mit dem planungsrechtlich bebaubaren Teil sein. Das Liegenschaftskataster gibt Auskunft über Flächenzuordnungen; die planungsrechtliche Zulässigkeit ist davon getrennt zu betrachten.
Planungsrechtliche Zulässigkeit
Liegt kein Bebauungsplan vor, kann sich die planungsrechtliche Zulässigkeit insbesondere nach § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich oder nach § 35 BauGB im Außenbereich richten. Welche Vorschrift gilt und welches Vorhaben zulässig sein kann, muss für das konkrete Grundstück geprüft werden.
Für eine belastbarere Einschätzung können eine Auskunft der Bauaufsicht, eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid sinnvoll sein. Rechtliche Beratung kann ergänzend helfen, die Rechtslage einzuordnen.
Erschließung
Beim Thema Erschließung sind mehrere Fragen zu unterscheiden: Ist die verkehrliche und technische Erschließung gesichert? Welche Leitungen liegen an? Ist das Grundstück tatsächlich angeschlossen? Sind noch Beiträge oder Herstellungskosten zu erwarten?
Diese Fragen lassen sich nicht aus dem Grundbuch beantworten – sie erfordern Nachfragen bei Eigentümer, Gemeinde und Versorgungsträgern.
Was ich vor dem Verkauf durchsehe
Ich sehe mir den Grundbuchauszug an und bespreche mit dem Eigentümer, welche Unterlagen zur Nutzung, Erschließung und planungsrechtlichen Ausgangslage vorliegen. Aussagen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit treffe ich nicht – das ist eine Fachfrage, die ich klar abgrenze.
Hinweis: Für eine belastbarere Einschätzung können eine Auskunft der Bauaufsicht, eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid sinnvoll sein. Rechtliche Beratung kann ergänzend helfen, die Rechtslage einzuordnen.
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Fachartikel: Flurstücke und Bebaubarkeit →
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