Fachwissen
Wohnfläche prüfen: Warum Angaben voneinander abweichen können
Kategorie: Wohnfläche / Haus
WoFlV und DIN 277 verfolgen unterschiedliche Zwecke und weisen unterschiedliche Flächenarten aus. Was das für das Exposé und den Verkauf bedeutet.
Warum es verschiedene Flächenangaben gibt
Wohnfläche wird nicht einheitlich berechnet. Je nach Zeitraum, Bauherr und Verwendungszweck wurden unterschiedliche Berechnungsgrundlagen verwendet – vor allem die Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277.
WoFlV und DIN 277 verfolgen unterschiedliche Zwecke und weisen unterschiedliche Flächenarten aus. Eine nach DIN 277 ermittelte Grundfläche ist nicht automatisch eine Wohnfläche. Beide Normen können deshalb unterschiedliche Zahlen für dasselbe Objekt ergeben.
Wo Abweichungen besonders auftreten können
Besonders deutlich können Abweichungen sein bei:
- Dachgeschossen mit Schrägen: Die WoFlV sieht unterschiedliche Anrechnungssätze je nach Raumhöhe vor
- Balkonen, Loggien und Terrassen: Je nach Norm werden diese Flächen unterschiedlich behandelt
- Flächen, die nicht als Wohnraum genehmigt sind, aber faktisch genutzt werden
Was im Exposé stehen sollte
Im Exposé sollte transparent gemacht werden, auf welcher Grundlage die Wohnflächenangabe beruht. Welche Angabe verwendet werden sollte, hängt davon ab, was vorliegt und belastbar begründet werden kann. Ich bespreche das mit Eigentümern vor dem Inserat.
Was Käufer und Banken prüfen
Käufer werden die angegebene Fläche mit ihrer eigenen Wahrnehmung bei der Besichtigung vergleichen. Banken stützen sich bei der Beleihungswertermittlung auf eigene Einschätzungen oder Gutachten. Wenn erkennbare Abweichungen bestehen, lassen sich diese leichter erklären, wenn sie vorab begründet wurden.
Was ich empfehle
Ich spreche mit Eigentümern darüber, auf welcher Grundlage die Wohnflächenangabe beruht. Wenn Abweichungen oder Unklarheiten erkennbar sind, bespreche ich mit dem Eigentümer, welche Klärung vor dem Inserat sinnvoll ist. Bei Bedarf kann eine Nachmessung durch einen Sachverständigen sinnvoll sein.
Diese Einschätzung ersetzt keine Messung oder rechtliche Beratung. Bei Unsicherheit empfehle ich, einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Haben Sie Fragen zur Vorbereitung Ihres Hausverkaufs? →
Häuser | Alle Fachartikel | Kontakt
Abweichende Wohnflächenangaben in Ihren Unterlagen? Sprechen Sie mich an.
Gespräch anfragen