Fachwissen
Was fehlt, wenn die Teilungserklärung unvollständig ist
Kategorie: Unterlagen / Eigentumswohnung
Fehlende Nachträge können die Unterlagenprüfung verzögern. Was Eigentümer vor dem Wohnungsverkauf durchsehen sollten – und wo fehlende Unterlagen zu finden sein können.
Was eine Teilungserklärung ist
Die Teilungserklärung ist bei vielen Wohnungseigentumsanlagen ein zentrales Dokument. Sie beschreibt unter anderem, welche Miteigentumsanteile mit welchem Sondereigentum verbunden sind.
Für einen Verkauf bedeutet das: Käufer und Banken benötigen in aller Regel die Teilungserklärung, um feststellen zu können, was genau Gegenstand des Kaufs ist und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind.
Warum Nachträge fehlen können
Teilungserklärungen werden mit der Zeit ergänzt und geändert: wenn Sondernutzungsrechte an Stellplätzen oder Gartenflächen begründet werden, wenn die Gemeinschaftsordnung angepasst wird oder wenn Bauänderungen neue Zuordnungen erfordern.
Welche Form eine Änderung benötigt und ob sie im Grundbuch nachvollzogen werden muss, hängt vom konkreten Inhalt ab.
In der Praxis fehlen Nachträge zur Teilungserklärung gelegentlich. Die Gründe dafür können unterschiedlich sein. Eigentümer sollten prüfen, welche Unterlagen ihnen vorliegen.
Was das für den Verkaufsprozess bedeuten kann
Banken benötigen für ihre Finanzierungsprüfung regelmäßig bestimmte Objekt- und Käuferunterlagen. Welche Unterlagen verlangt werden, hängt von Bank, Immobilie und Finanzierung ab. Je nach Anforderung der finanzierenden Bank kann eine unvollständige Teilungserklärung die Unterlagenprüfung verzögern. Wie lange und in welchem Umfang, hängt vom konkreten Fall ab.
Mögliche Bezugsquellen
Fehlende Unterlagen können je nach Fall über verschiedene Quellen beschafft werden:
- Grundakten beim zuständigen Grundbuchamt, soweit eine Einsicht rechtlich möglich ist
- WEG-Verwaltung, sofern eine professionelle Verwaltung besteht
- Eigentümerunterlagen, die beim Kauf weitergegeben wurden
- Das beurkundende Notariat, soweit Unterlagen dort verfügbar und zugänglich sind
Eine Garantie, dass eine dieser Stellen die vollständigen Unterlagen bereithalten kann, gibt es nicht.
Was ich empfehle
Ich bitte Eigentümer, die Teilungserklärung mit allen verfügbaren Nachträgen zusammenzustellen, bevor ich mit der Vermarktung beginne. Wenn Nachträge fehlen, bespreche ich mit dem Eigentümer, über welche Wege sie möglicherweise beschafft werden können.
Diese Einschätzung stammt aus meiner Praxis und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen zur Teilungserklärung empfehle ich, einen Notar oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
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